Restaurant Zum brennenden Herz, Rechthalten
GastroFribourg ist der Arbeitgeberverband für die Restauration und Hotellerie des Kantons Freiburg.

Wir wahren die Interessen der Gastwirte und Hoteliers des Kantons Freiburg gegenüber den politischen und wirtschaftlichen Instanzen.

Aktuelles aus der Freiburger Gastronomie

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FAQ

Ich möchte ein Restaurant eröffnen. Was muss ich tun?

Für den Betrieb einer öffentlichen Gaststätte ist eine Ausbildung erforderlich. Diese kann vollständig (obligatorische Ausbildung) oder teilweise (G+T+V-Ausbildung) verlangt werden.

Ich habe in einem anderen Kanton eine Wirtefachausbildung absolviert. Muss ich die Ausbildung im Kanton Freiburg wiederholen?

In den meisten Fällen muss die Ausbildung nicht vollständig absolviert werden. Der für den Kanton Freiburg spezifische Kurs über die Gesetzgebung zu den öffentlichen Gaststätten, der 1 ½ Tage dauert, ist in der Regel ausreichend.

Um sicherzugehen, sollten Sie sich jedoch beim Amt für Gewerbepolizei des Kantons Freiburg (026 305 14 77) erkundigen. 

Was ist ein Patentkurs?

In Wirklichkeit gibt es den Patentkurs nicht. Mit dem Bestehen der Prüfungen der obligatorischen Ausbildung erhalten Sie ein Fähigkeitszeugnis, mit dem Sie beim Amt für Gewerbepolizei des Kantons Freiburg eine Betriebsbewilligung (Patent) beantragen können.

Was ist der "Sirup-Artikel"?

Der „Sirup-Artikel“ besagt, dass die Gaststätte mindestens 3 alkoholfreie Getränke anbieten muss, die billiger sind als das billigste alkoholische Getränk, und zwar bei gleicher Menge (Art. 54 ÖGG).

Zusammen seit 1894

GastroFribourg feierte 2019 das 125-jährige Bestehen. Der Arbeitgeberverband für Restauration und Hotellerie organisierte zu diesem Anlass eine ganze Reihe von Veranstaltungen während des Jubiläumsjahres.

Verbandsporträt

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Mosaïque de photos de l'association GastroFribourg