Obligatorische Ausbildung
Personen, die eine öffentliche Gaststätte im Kanton Freiburg übernehmen oder eröffnen möchten, müssen eine obligatorische Ausbildung besuchen.
GastroFribourg ist vom Kanton Freiburg beauftragt um diesen Kurs zu organisieren. Die Einschreibung erfolgt jedoch beim Amt für Gewerbepolizei.
Kursprogramm
Das Kursprogramm erstreckt sich über 22.5 Tage (11 Tage 1. Block und 11.5 Tage 2. Block) und umfasst folgende Bereiche:
- Bewilligungssystem
- Lebensmittelsicherheit
- Prävention
- Betriebsführung
Inhalt des Kursprogramms
Block 1 | |
Kantonales Gaststättengesetz | 1½ Tage |
Küchenorganisation, kulinarische Methoden, Lebensmittel | 2 Tage |
Lebensmittelhygiene | 3 Tage |
Getränkekenntnisse | 2 Tage |
Sicherheit am Arbeitsplatz | 1 Tag |
Brandverhütung | 1 Stunde |
Suchtprävention | ½ Tag |
Eidg. Alkoholgesetz-Spirituosen Drogen Alkohol am Steuer |
1 Tag |
Block 2 | |
Arbeitsrecht | 2 Tage |
Lohnabrechnungen und Sozialversicherungen | 3½ Tage |
Buchführungsgrundlagen | 4 Tage |
Güterstände und Mietvertrag | ½ Tag |
Betriebsübergabe/-übernahme | ½ Tag |
Fremdenpolizei | ½ Tag |
Schwarzarbeit | ½ Tag |
Dauer, Kurszeiten und Ort
Die Ausbildung besteht aus 2 Blöcken zu 11 Tagen für den 1. Block und 11.5 Tagen für den 2. Block (22.5 Tagen insgesamt). Die Kurse finden tagsüber von 08.15 bis 11.30 Uhr und von 13.15 bis 16.45 Uhr statt. Sie werden im Bildungszentrum von GastroFribourg durchgeführt – Ch. des Primevères 11 in Freiburg. (Quartier Guintzet).
Kurspreis
Einschreibegebühr* | CHF | 200.00 |
Kurskosten – Block 1 | CHF | 2’250.00 |
Kurskosten – Block 2 | CHF | 2’250.00 |
Prüfungsgebühr (Blöcke 1+2)* | CHF | 800.00 |
Total | CHF | 5’500.00 |
Die vollständige Bezahlung dieser Beträge ermöglicht den Zugang zur Ausbildung.
* Abrechnung über das Amt für Gewerbepolizei
Anmeldung
Das Amt für Gewerbepolizei liefert Ihnen alle notwendigen Dokumente und Informationen.
Amt für Gewerbepolizei
Grand-Rue 27
Postfach 1174
1701 Freiburg
Tel. 026 305 14 77
Das Amt für Gewerbepolizei prüft das Dossier jedes Kandidaten und entscheidet über seine Zulassung.
Kursannullation
Eine allfällige Kursannullation und Kursverschiebung muss schriftlich (per Einschreiben) erfolgen und begründet werden. Erfolgt die Annullation später als ein Monat vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr vollständig geschuldet, ausser es liegen schwerwiegende und beweisbare Gründe vor. Bei einer Kursverschiebung später als ein Monat vor Kursbeginn werden administrative Kosten von CHF 250.– verrechnet.
Sie finden das Kurs- und Hausreglement in der untenstehenden Box „Download“.
Nächste Kurse
2025
Block 1: Montag, 1. September bis Dienstag, 16. September 2025
Block 2: Donnerstag, 2. Oktober bis Freitag, 17. Oktober 2025
Die detaillierten Kursprogramme finden Sie in untenstehender Box „Download“.
Dieser Kurs wird auch auf Französisch angeboten. Alle Informationen unter diesem Link.
GastroFribourg ist mit der Kursorganisation und -planung beauftragt. Sie behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl einen Kurs zu annullieren.
Prüfungen
Die Fachprüfungskommission organisiert nach jedem Block die Prüfungssession. Sie beschliesst die Prüfungsergebnisse und teilt sie unter Erwähnung der für jede Prüfung erhaltenen Note den Kandidaten mit.
Wenn die Prüfungen des Blocks 1 und Blocks 2 erfolgreich bestanden wurden, stellt die Direktion für Sicherheit und Justiz dem Kandidaten ein Fähigkeitsausweis aus.
Der Kandidat, der eine Prüfung nicht bestanden hat, kann diese höchsten zweimal in einem Zeitraum von einem Jahr wiederholen.
Anerkennung für das G1 Gastro-Grundseminar (GastroSuisse Ausbildung)
Der Erhalt des kantonalen Fähigkeitsausweises für Betriebsführer öffentlicher Gaststätten ermöglicht, die Anerkennung der Module „Hygiene (Leitlinie GVG)“, „Gastgewerbliches Recht“ und „Recht“ des G1-Grundseminars mit GastroSuisse-Zertifikat zu erlangen.
Teilausbildungen
- Personen, die ein Patent G, T, V oder U erlangen möchten, sind einer Teilausbildung unterstellt.
- Personen mit einem von einem anderen Kanton ausgestellten Fähigkeitsausweis für die Leitung eines Gastgewerbe- oder Hotelbetriebes sind einer Teilausbildung über die freiburgische Gesetzgebung im Bereich der öffentlichen Gaststätten unterstellt.