L-GAV

Der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe: Gut für alle.

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes wurde abgeschlossen zwischen den Arbeitgeberverbänden GastroSuisse, hotelleriesuisse, SCA Swiss Catering Association und der Berufsorganisation sowie den Gewerkschaften Hotel&Gastro Union, Unia und Syna.

Inhalt

Ziele, Sinn und Zweck

Das Gesetz seht die Möglichkeit vor, dass die Berufsverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam branchenspezifische Bestimmungen über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse in einem sogenannten Gesamtarbeitsvertrag festlegen.

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Löhne

Die Lohnverwaltung der Mitarbeitenden ist eine komplexe Aufgabe.

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Arbeitszeitkontrolle

Quelle vieler Streitfälle: Die Arbeitszeitkontrolle muss sorgfältig und regelmässig durchgeführt werden.

Sie ist zugleich Schutz gegen eventuelle spätere Forderungen der Mitarbeitenden wie auch ein wichtiges Planungs- und Führungsinstrument.

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