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Vue extérieure du bâtiment de GastroFribourg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einschreibung

Jede Einschreibung wird ungefähr drei Wochen vor Kursbeginn definitiv bestätigt.

Kursgeld

Die Kurse werden entsprechend Art. 42 des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten (ÖGG) vom 24.09.1991 durch die Betriebsabgabe finanziert. Dadurch können die Betriebsleiter sowie das Personal der öffentlichen Gaststätten des Kantons Freiburg an sämtlichen Weiterbildungskursen gratis teilnehmen. Personen, welche von vorgenannten Bestimmungen nicht betroffen sind, wenden sich bitte an unser Sekretariat.

Annullierung

Eine Einschreibung kann nur schriftlich bis 15 Werktage vor Kursbeginn annulliert werden. Nach dieser Frist wird eine Gebühr von CHF 50.- pro Kurstagfür Verwaltungskosten verrechnet. Für jede unentschuldigte Absenz wird eine Gebühr von CHF 100.- pro Kurstag verrechnet.

GastroFribourg behält sich das Recht vor, den Kurs bei ungenügender Anzahl Einschreibungen oder aus Gründen, die sich ihrem Einfluss entziehen, zu annullieren. Die Teilnehmer werden rechtzeitig vom Sekretariat informiert.